Die Nachfrage nach mobilen Transportrobotern nimmt seit mehreren Jahren kontinuierlich zu. Damit ging auch eine Steigerung der Anforderungen an Fahrerlose Transportfahrzeuge einher. Die Roboter müssen zuverlässig ihre Aufgaben erfüllen, sicher miteinander und anderen innerbetrieblichen Verkehrsteilnehmern agieren und sollen keine Gefährdung für ihre menschlichen Kollegen und Peripheriegeräte darstellen. Um diese Punkte zu gewährleisten ist es sinnvoll, die mobilen Transportroboter durch den TÜV zertifizieren zu lassen. Das SAFELOG AGV M4 hat die Abnahme durch den TÜV SÜD erfolgreich durchlaufen und gleichzeitig die NRTL-Zertifizierung für den US-amerikanischen Markt erhalten.

TÜV-Prüfung für mobile Transportroboter

Mit dem Boom der mobilen Transportrobotik mussten auch verbindliche Regelungen für den sicheren Betrieb der Fahrerlosen Transportfahrzeuge geschaffen werden. Bereits seit über fünf Jahren beschäftigt sich der TÜV SÜD (Quelle: https://www.tuvsud.com/de-de/wissenswert/insicht/fahrerlose-transportsysteme) mit der Prüfung mobiler Transportroboter und Fahrerloser Transportsysteme.
Grundlegend findet dabei die Maschinenrichtlinie 2006/42 mit einhergehender Überprüfung der EG-Konformität Anwendung. Die Tests umfassen unter anderem statische und dynamische Prüfungen wie zum Beispiel Standsicherheitstests, funktionale Sicherheitsprüfungen nach EN ISO 13849-1:2015 und die Überprüfung der Einhaltung der international gültigen Maschinenproduktnorm ENISO 3691-4:2020. Des Weiteren sind die Überprüfung der elektromagnetischen Verträglichkeit nach EMV 12895:2015:A1:2019 sowie der Einhaltung des europäischen Telekommunikationsstandards gemäß ETSI Teil der Zertifizierung. Ergänzend haben wir die IP 54 Prüfung auf Staub- und Spritzwasserschutz gemäß EN 60529:1991/A2:2013/AC:2019-02 sowie die Zertifizierung für den US-amerikanischen Markt nach UL 3100 Edition 1, May 26, 2021, durchführen lassen.

Inbetriebnahme in den USA beschleunigen

In den USA gelten für Produkte, die in öffentlichen Gebäuden, im gewerblichen oder auch privaten Bereich eingesetzt werden, umfangreiche Vorschriften. Elektrische Produkte und Maschinen unterliegen im besonderen Maß einer strengen Prüf- und teilweise Zertifizierungspflicht. Europäische Standards wie beispielsweise EN-Normen, aber auch die Herstellerselbsterklärung zur EG-Konformität durch Anbringung einer CE-Kennzeichnung werden durch die US-amerikanischen Behörden nicht als ausreichend anerkannt. Alle Maschinen, Produktionsanlagen und Produkte, die in den USA zum Einsatz kommen, müssen den nationalen Standard erfüllen. Die für eine Zertifizierung notwendigen Prüfungen werden von national anerkannten Prüflaboren (Nationally Recognized Test Laboratory = NRTL) durchgeführt. Außerhalb der Vereinigten Staaten ist der TÜV SÜD eine der wenigen Institutionen, die die Zertifizierung durchführen darf. Die Akkreditierung der 19 anerkannten Prüflabore erfolgt durch die Behörde für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz – die Occupational Safety and Health Administration, kurz OSHA. Die Zertifizierung unseres SAFELOG AGV M4 erfolgte nach den Vorgaben der UL 3100, Edition 1, May 26, 2021, dem US-Standard für die Sicherheit automatisierter mobiler Roboter.

Durch die bestandene NRTL-Zertifizierung beschleunigen sich die Exporte und Projektabnahmen in die USA sowie die Inbetriebnahme unserer mobilen Transportroboter enorm. Anstelle einer genauen Einzelprüfung der Geräte bei der Inbetriebnahme durch einen, vom Betreiber der Geräte bestellten AHJ-Inspektor (AHJ = Authority Having Jurisdiction), prüft dieser lediglich das Vorhandensein der Zertifizierung. Ist das Prüfzertifikat in Ordnung können die mobilen Transportroboter ohne weitere Einschränkungen oder Änderungen in Betrieb genommen werden. Das stellt einen enormen Mehrwert dar, sowohl für unsere Kunden als auch für uns.

IP 54 – bitte einmal pudern und waschen

Mit der Kennzeichnung IP 54 wird die Schutzart des Gehäuses der SAFELOG AGV M4 beschrieben. Die erste Kennziffer bezieht sich dabei auf den Schutz gegen Fremdkörper und Berührung, die zweite Ziffer definiert die Schutzart gegen Wasser.

Der Schutz IP 5x des Betriebsmittels befasst sich mit dem Eindringen von Staub in das Gehäuse. Dabei muss das Eindringen des Prüfstaubes, zum Beispiel Talkumpuder, nicht vollständig verhindert werden, aber das Prüfmittel darf nicht in einer solchen Menge eindringen, dass das zuverlässige Funktionieren des Gerätes oder die Sicherheit beeinträchtigt wird. Die Prüfung eines Gehäuses wird in einer Staubkammer durchgeführt, in die Talkumpuder eingebracht und verwirbelt wird. Des Weiteren sagt die Ziffer aus, dass das Gerät einen vollständigen Schutz gegen Berührung hat. Eine Prüfsonde mit einem Durchmesser von 1,0 mm darf nicht in das Gehäuse eindringen bzw. beim Eindringen keinen Kontakt zu gefährlichen Bauteilen haben können.

Mit der Schutzart IP x4 gegen eindringendes Wasser wird festgelegt, dass Spritzwasser, das auf das Gehäuse trifft, keine negativen Auswirkungen haben darf. Das Gehäuse wird dabei fünf Minuten lang mit einem Durchsatz von 10l/min mit einer Spritzbrause von allen Seiten gewässert. Eventuell in das Gehäuse eingedrungenes Wasser darf das ordnungsgemäße Arbeiten des Betriebsmittels oder die Funktionssicherheit nicht beeinträchtigen oder sich an Isolierteilen ablagern, an denen es zu Kriechströmen führen kann. Des Weiteren muss sichergestellt sein, dass keine spannungsführenden Bauteile oder Wicklungen mit Wasser in Berührung kommen, die dafür nicht geeignet sind. Wasseransammlungen in der Nähe von Leitungsenden beziehungsweise das Eindringen des Wassers in Leitungen darf gemäß IP x4 ebenfalls nicht vorkommen.

Die Prüfung durch den TÜV SÜD war anspruchsvoll und wir freuen uns, dass wir mit dem SAFELOG AGV M4 alle Anforderungen erfüllt haben. Als nächstes steht nun das SAFELOG AGV S3 zur Prüfung an und wir sind guter Dinge, dass wir auch dessen Zertifizierung nach den gleichen Kriterien erfolgreich abschließen werden.

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